AGB – allgemeine Geschäfts­bedingungen

Unterrichtsgegenstand

Inhalt und Angebot allgemein

  1. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppen-Unterricht erteilt und richtet sich in Art und Umfang nach den Fähigkeiten, Wünschen und dem aktuellen Können des Schülers/ der Schülerin und der Einschätzung des Trainers/ der Trainerin.
  2. Ausgangspunkt der Arbeit sind Schulung von Körperbewusstsein, Haltung, Atmung, Rhythmusgefühl, Erschließen von Klangräumen und Resonanzen, Stimmtechniken. Ferner Interpretation, Improvisation, Artikulation, Präsenz, Auftreten, Mikrofon-Handhabung u.a.
  3. Der Unterricht wird sehr individuell und ganzheitlich angelegt und folgt keiner bestimmten Methode.
  4. Die stilistischen Schwerpunkte bei Gesang können sein: Klassischer Gesang (Lied, Oper), populärer Gesang (Jazz, Pop, Rock) oder Mischformen (Musical, Chanson).
  5. Inhalte Sprechen: Haltung, Atmung, Stimmführung und -klang, Wirkungsgrad, Dynamik, Artikulation, Interpretation, Intention, Auftreten, Präsentation u.a.

Unterrichtsbedingungen

Einzelunterricht, MiniGruppen, Coaching (einzeln honoriert oder 10er-Karte)

  1. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 50 Minuten.
  2. Unterrichtsort ist (soweit nicht anders vereinbart) die Stimm-Werkstatt in Köln-Rodenkirchen.
  3. Vereinbarte Termine (auch mündlich) sind verbindlich und zum vereinbarten Preis zu honorieren.
  4. Das Honorar ist grundsätzlich im Voraus fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, durch Überweisung oder Einzugsermächtigung.
  5. Für vom Schüler/ der Schülerin versäumte oder abgesagte UE besteht keine Ersatzpflicht (§ 615 BGB), die ggf. anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden. Jedoch wird ein Ersatztermin angeboten, wenn die Absage mindestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem Termin erfolgt.
  6. Honoraranpassungen finden höchstens einmal jährlich statt mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen und stellen im vertretbaren Rahmen bis 5% keinen Kündigungsgrund dar.
  7. Ist der Trainer/ die Trainerin verhindert, so wird die UE gutgeschrieben und nach Vereinbarung nachgeholt. Ist dieses nicht möglich, so wird das ggf. bereits gezahlte/ anteilige Honorar erstattet.
  8. Unterrichtsmittel wie Noten oder Musik (Playbacks) sind i.d.R. nicht im Honorar inbegriffen. Instrumental-Playbacks können gegen eine Gebühr von EUR 3,- pro Titel erworben werden.
  9. Der Besuch der Veranstaltungen/des Unterrichts erfolgt aus freien Stücken und auf eigene Verantwortung. Es kann keine Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art übernommen werden.

Teilnahmebedingungen

Kurse fortlaufend und Einzelunterricht im Abo

  1. Inhalt, Ort und Zeiten sind der jeweiligen Ankündigung zu entnehmen.
  2. Haftung: Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt aus freien Stücken und auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden jedweder Art übernommen. Sachbeschädigungen in unseren Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder.
  3. Anmeldung: Für die Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- erhoben. Das für eine Probestunde/ Probetraining anfallende Honorar wird bei der Anmeldung mit der Anmeldegebühr verrechnet. Kommt ein Kurs nicht zu Stande, wird der/die TeilnehmerIn umgehend benachrichtigt. Die Anmeldung wird dann automatisch für den nächsten Termin übernommen und ist somit weiterhin gültig. Die Erstattung bereits gezahlten Honorars erfolgt nur nach Absprache und schriftlichem Widerruf der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit eines Kursvertrages/ Abonnements beträgt sechs Monate.
  4. Honorar: Das monatliche Unterrichtshonorar ist per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung jeweils im Voraus zum 1. des Monats zu überweisen. Das Kurshonorar ist eine Jahresgebühr, welche in gleichen monatlichen Teilraten gezahlt wird. Die in den Ferien nicht stattfindenden Unterrichtseinheiten sind in der Berechnung berücksichtigt. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung des Honorars über zwei Monate in Verzug, so wird die gesamte Honorarsumme bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.
  5. Ferien: Während der gesetzlichen Schulferien des Landes NRW findet kein Kurs/ Unterricht im Abo statt. Bitte beachten Sie ggf. unsere besonderen Ferien-Angebote.
  6. Unterrichts-Versäumnis: Für vom Teilnehmer/ der Teilnehmerin versäumte Termine, ganz gleich aus welchem Grunde, besteht keine Ersatzpflicht (§ 615 BGB), die ggf. anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden.
  7. Änderungen: Alle Dozent:innen der Stimm-Werkstatt sind aktive selbständige Künstler:innen oder Trainer:innen, sodass einzelne Termine aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nach Ankündigung ausfallen oder durch Kolleg:innen vertreten werden können. Ggf. werden Nachholtermine, u.U. auch in den Schulferien, angeboten. Dieser Umstand berechtigt nicht zum Abzug des Honorars, auch nicht anteilig.
    Ebenso können aus wichtigem Grunde die Veranstaltungszeiten geändert und ggf. auch in angemessenem Verhältnis verlängert (bei Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl) oder gekürzt werden, z.B. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der zeitliche Überhang/ Verlust wird durch einen Ausgleich an Intensität kompensiert und berechtigt nicht, auch nicht teilweise, zum Abzug des Honorars.
    Zusätzlich erforderliche Proben, z.B. vor einer Aufführung, werden in Absprache mit den Kursteilnehmenden ggf. gesondert abgerechnet oder mit regulären Kursterminen verrechnet.
  8. Erkrankung der DozentInnen: Wegen Krankheit ausfallende Kurstermine/ Einzelstunden werden i.d.R. nach Absprache nachgeholt. Pro Halbjahr kann jedoch ein Termin krankheitsbedingt abgesagt werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf einen Nachholtermin erwächst.
  9. Kündigung: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende und muss schriftlich erfolgen. Scheidet ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus, so ist das Honorar weiterhin zu entrichten, der Unterrichtsplatz steht weiter zur Verfügung. Eine außerordentliche Kündigung, z.B. wegen Wohnungswechsel, anhaltender Krankheit etc. ist bei Nachweis, z.B. durch ärztliches Attest, mit einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen möglich. Honoraranpassungen finden höchstens einmal jährlich statt mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen und stellen im vertretbaren Rahmen bis 5% keinen Kündigungsgrund dar.
  10. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  11. Unterrichtsmaterial wie Texte, Playbacks o.ä. sind i.d.R. nicht im Honorar inbegriffen. Außergewöhnliche Aufwendungen werden mit den Teilnehmenden im Voraus abgestimmt.
  12. Schlusssatz: Sollten einzelne Punkte nicht zutreffen oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht beeinträchtigt.

Workshops & Seminare

  1. Inhalt, Ort und Zeiten sind der jeweiligen Ankündigung zu entnehmen.
  2. Haftung: Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt aus freien Stücken und auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden jedweder Art übernommen. Sachbeschädigungen in unseren Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten
  3. Honorar: Das Honorar ist zahlbar per Einzugsermächtigung oder Überweisung im Voraus. Für unsere Planungssicherheit und die Verbindlichkeit eines Platzes für Ihre Teilnahme bitten wir um Überweisung bis 14 Tage vor der Veranstaltung, spätestens jedoch bis zum in der Anmeldebestätigung genannten Termin.
  4. Anmeldung: Die Anmeldung muss bis vier Wochen vor Veranstaltungs-Termin schriftlich bei der Stimm-Werkstatt eingegangen sein: Per online-Formular oder gelber Post. Eine schriftliche Anmeldebestätigung (mit gelber Post) erfolgt nicht, in der Regel aber per Email.
  5. Änderungen: Wir behalten uns vor, die Leitung der Veranstaltung bei Erkrankung oder in wichtigen Ausnahmefällen durch eineN ähnlich qualifizierteN KollegIn vertreten zu lassen. Ebenso können aus wichtigem Grunde die Veranstaltungszeiten geändert und ggf. auch in angemessenem Verhältnis verlängert (bei Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl) oder gekürzt werden, z.B. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der zeitliche Überhang/Verlust wird durch einen Ausgleich an Intensität kompensiert und berechtigt nicht, auch nicht teilweise, zum Abzug des Honorars.
  6. Rücktritt, Stornierung: Nur schriftlich möglich und nur wirksam bei schriftlicher Rücktrittsbestätigung durch uns. Die Kosten betragen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10,00 € Bearbeitungsgebühr, bis 3 Wochen vor Kursbeginn 10% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 10,00 €. Bei weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn ist der Gesamtbetrag fällig; wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, fällt nur die Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an. Die Rücktrittsbedingungen gelten auch bei Krankheit.
  7. Ausfall: Kommt ein Workshop oder Seminar nicht zustande, wird der/die Teilnehmer:in (TN) umgehend benachrichtigt. Die Anmeldung wird dann automatisch für den nächsten Termin übernommen und ist somit weiterhin gültig. Die Erstattung bereits gezahlten Honorars erfolgt nur nach Absprache und schriftlichem Widerruf der Anmeldung. Wird kein Ersatztermin angeboten oder ist dem TN eine Teilnahme an diesem neuen Termin aus wichtigem Grund nicht möglich, so wird das bereits gezahlte Honorar selbstverständlich in vollem Umfang erstattet.
  8. Unterrichtsmaterial wie Texte, Playbacks o.ä. sind i.d.R. nicht im Honorar inbegriffen. Außergewöhnliche Aufwendungen werden mit den Teilnehmern im Voraus abgestimmt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht (gültig für Privatpersonen)

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Stimm-Werkstatt Anno Lauten, Industriestr. 131c, 50996 Köln, Fax 0221-968 97 40 Lauten@Stimm-Werkstatt.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Schulungsmaßnahmen

Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung werden auf Anfrage erstellt und in Form individueller Angebote beschrieben, sofern sie kein Standardprodukt sind. Sie sind i.d.R. zu 50% vor Beginn der Maßnahme fällig, der Rest nach Abschluss.
Kernleistungen sind das Training und Coaching, additive Leistungen können sein Evaluierung, Reporte, Zertifikate u.a.

Stornierung

Die Stornierung einer vereinbarten Schulungsdurchführung durch den Kunden ist schriftlich an die Stimm-Werkstatt zu richten.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung erhebt die Stimm-Werkstatt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00 je stornierter Schulungsdurchführung. Erfolgt die Stornierung weniger als 21 Kalendertage vor Beginn der Schulungsdurchführung, ist die Stimm-Werkstatt berechtigt, den vollen Preis der Schulung (einschließlich der Bearbeitungsgebühr) in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Eingangsdatum des Stornierungsschreibens bei der Stimm-Werkstatt. Die terminliche Verschiebung einer Schulungsdurchführung wird einer Stornierung gleichgesetzt.

Inhouse-Training

Einzelcoaching & Seminare

  1. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 50 Min.
  2. Unterrichtsort ist Ihr Institut/Unternehmen oder ein Ort Ihrer Wahl.
  3. Vereinbarte Termine (auch mündlich) sind verbindlich und zum vereinbarten Preis zu honorieren.
  4. Das Honorar ist grundsätzlich im Voraus fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, durch Überweisung oder Einzugsermächtigung.
  5. Für vom Klienten/Teilnehmer versäumte oder abgesagte UE besteht keine Ersatzpflicht (§ 615 BGB), die ggf. anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden. Jedoch wird ein Ersatztermin angeboten, wenn die Absage mindestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem Termin erfolgt.
  6. Ist der Trainer/ die Trainerin verhindert, so wird die UE gutgeschrieben und nach Vereinbarung nachgeholt. Ist dieses nicht möglich, so wird Trainer:in durch eine:n qualifizierte:n Kolleg:in vertreten oder das ggf. bereits gezahlte/anteilige Honorar nach Vereinbarung erstattet.
  7. Die Stimm-Werkstatt Anno Lauten übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Klient:innen/Teilnehmenden

Honorierung allgemein

Zahlungsmodalitäten

  1. Das vereinbarte Privat-Honorar ist grundsätzlich im Voraus fällig. Zahlbar in bar, per Überweisung oder Bankeinzug. Zahlung per Kredit- oder EC-Karte ist leider nicht möglich.
  2. Leistungen im Auftrag für Unternehmen werden zu gesonderten Konditionen gegen Rechnung erbracht.
  3. Bei Abo-Voll-Verträgen und Abo-Halb-Verträgen gilt: Anspruch auf Unterricht besteht einmal pro Woche, bzw. 14-tägig, mit Ausnahme der Schulferien NRW und der gesetzlichen Feiertage. Das vereinbarte Honorar gilt für 40 bzw. 20 Unterrichtseinheiten zu 50 Min. pro Jahr und ist zahlbar in 12 Raten jew. zum 1. eines jeden Monats. Gerät der Lernende (der/die Kund:in) mit der Ratenzahlung mehr als zwei Monate in Verzug, so ist das Honorar bis zum Ablauf des Vertrages, bzw. des Jahres seit Vertragsabschluss auf einmal fällig.
  4. Sonderangebote, bzw. Rabatte in Form von Geschenk-Gutscheinen, 5er- oder 10er-Karten werden gewährt unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung im voraus. Einlösbar sind diese Guthaben im Laufe von 6 bzw. 12 Monaten.
  5. Verschiedene Rabatte können nicht kombiniert werden, d.h. auf die Grundpreise kann jeweils nur eine Art Rabatt angewendet werden (z.B. Gutschein-, Schüler-, Studenten-, StagePool- etc.) - Änderungen vorbehalten.

Rückgaberecht

Artikel und Gutscheine

  1. Grundsätzlich besteht 14 Tage ab Kaufdatum ein uneingeschränktes Rückgaberecht für unbeschädigte und nicht benutzte Artikel.
  2. Artikel müssen frei an den Absender zurückgesandt werden, über den bezahlten Kaufpreis erhalten Sie eine Gutschrift oder auf Wunsch die Rückzahlung auf dem gleichen Wege wie die Zahlung erfolgte.
  3. Angebrochene oder abgelaufene Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Lastschriftmandat

Bankeinzug, Lastschriftmandat

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen, verringern Sie dadurch Ihren Aufwand und Ihre Bank-Gebühren. Beachten Sie aber bitte folgende Hinweise.

  1. Erteilen Sie eine Einzugsermächtigung per ePost oder online-Formular, so sind Sie ausdrücklich auch ohne Unterschrift mit dem Einzug des angegebenen Betrages einverstanden.
  2. Gutscheine erlangen ihre Gültigkeit vorbehaltlich der Gutschrift des Wertes durch Ihre Bank.
  3. Weist Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung auf, ist Ihre Bank nicht zur Einlösung der Einzugsermächtigung verpflichtet.
  4. Sollte wegen Überschreitung Ihres Konto-Dispositionsrahmens oder nachweislich falscher Angabe der Konto-Nr./ Bankdaten eine Rückbuchung erfolgen, übernehmen Sie die entstehenden Kosten in Höhe von EUR 10,- zusätzlich zum Honorar.

Schlusssatz

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Köln. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzen, die den Vorstellungen beider Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirtschaftlich am nächsten kommt.

Sämtliche Inhalte dieser Internet-Präsenz sind ohne Gewähr. Im Einzelfall gilt immer die individuelle schriftliche Vereinbarung.

Ansprache

Wir streben eine gendersensible Ansprache an. Wenn es an manchen Stellen noch nicht gut umgesetzt ist, bitten wir Sie herzlich, sich ebenso angesprochen zu fühlen und freuen uns über einen Hinweis - vielen Dank!

Terminologie

Durch die Ansprache verschiedener Zielgruppen verwenden wir übliche Begriffe synonym, z.B. Schüler:in = Klient:in = Kund:in = Trainee = Teilnehmer:in; Dozent:in = Trainer:in = Lehrkraft = Coach = Kursleiter:in.